Werbemittel
Auch klassische Werbemittel dürfen von Ärzten mittlerweile eingesetzt werden.
Dabei bieten sich Artikel, die der Patient oft nutzen kann, als ideale Werbemittel an. Ein trendiger Kugelschreiber oder die Chipkartenhülle für die Krankenkassenkarte lassen sich ebenso mit Ihrem Corporate Design veredeln wie ein handlicher Taschenkalender.
Solange Sie diese Werbemittel nicht außerhalb Ihrer Praxis anbieten, verstoßen Sie auch gegen kein ärztliches Werbeverbot.